Forstamt Wolfgang
Forstamt Wolfgang
Backhaus
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Wolfgang
  • Rodenbacher Chaussee 10a
  • Rodenbacher Chaussee
Hessisches Forstamt
Flur: 2
Flurstück: 45/1

Ehemaliges Jagdhaus, nach Überlieferung 1715 errichtet durch Graf Johann Reinhard III. von Hanau-Lichtenberg. Ursprünglich zweigeschossiger Bau mit massivem Erdgeschoss und Fachwerk-Obergeschoss auf rechteckigem Grundriss. 1730 wurde es um einen kurzen Querflügel an der rückwärtigen Längsseite zu einem T-förmigen Grundriss erweitert. Weitere Anbauten und Veränderungen nach Einrichtung als Dienstgebäude des Forstamtes Hanau-Wolfgang im 19. Jh., vor dem 1. Weltkrieg Aufstockung und Zusammenfassung der Bauteile unter einem hohen Mansard-Zeltdach. Die Baudaten, zu denen keine schriftlichen Quellen bekannt sind, wurden durch dendrochronologische Untersuchungen bestätigt.

Die einstige Nutzung als gräfliches Jagdschloss ist kaum mehr abzulesen - nur die achsial auf das Gebäude zuführende Schneise (angeblich zur besseren Sicht angelegt) durch den Wolfganger Forst lässt noch barocken Gestaltungswillen erkennen. Das zweigeschossige, verputzte Gebäude unter Mansarddach (Biberschwanzeindeckung in Kronenverlegung) präsentiert sich seit seiner Umnutzung zum Verwaltungsbau schlicht und funktional; erhalten blieb jedoch die hölzerne Treppe im Inneren. Als Betonung der Hauptansichts- und Zugangsseite wirkt einzig die mittige Freitreppe mit dem von Pilastern flankierten Zugangsportal.

Benachbart zum einstigen Jagdschloss erhebt sich ein durch einen Kniestock aufgehöhtes Backhaus (um 1910), dessen quadratischer Ofenraum apsisartig schmalseitig vorspringt. In diesem Bereich kragt das Dach dreiseitig vor und wird von Holzstützen abgefangen, so daß ein schmaler Unterstand zur Lagerung von Holz etc. geschaffen wurde. Nur wenige Jahre früher wird der benachbarte, durch breite Stichbögen (Tore und Blendbogen) gestaltete Stall entstanden sein, ein Sichtziegelbau unter flach geneigtem Satteldach, dessen Rähmhölzer und Sparrenfüße zeittypische Profilierungen zieren.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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