Sandgasse 32
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Sandgasse 32
  • Sandgasse
von Arnim''sche Villa
Flur: 94
Flurstück: 249/1, 726, 734/5

Baujahr: 1900

Architekt: E.Schramm

An-/Umbauten: Einfriedung 1908; Gartenanlage 1908-1910

Das zweigeschossig-traufständige Wohnhaus mit Mittelrisalit war Wohnsitz von Curt und Maria von Arnim, die sich mit der Niederlassung eines Zweigbetriebes des Eisenhütten- und Emaillierwerkes Tangerhütte 1899 in Grossauheim ein zunächst bescheidenes Wohnhaus in unmittelbarer Nähe der Marienhütte einrichteten. Auch die Aufteilung des Wohnhauses war vergleichsweise wenig repräsentativ, hielt es doch im Erdgeschoss zwei, im Obergeschoss eine Wohnung bereit; hier befanden sich neben zwei Fremdenzimmern, einer Küche und dem Schlafzimmer im Risalit auch ein Wohnzimmer und ein weiteres Empfangszimmer, so dass davon auszugehen sein wird, dass sich die Wohnetage der von Arnims im Obergeschoss als der standesgemäßen Beletage befand.

Ein erster Schritt zur repräsentativen Ausgestaltung der Anlage wurde mit dem Bau der Einfriedung beschritten, deren außergewöhnliches "Schuppendekor" bereits der Entwurfplan des Jahres 1908 dokumentiert. Noch heute beeindruckt die biedermeierlich anmutende Mauer aus Beton, deren Pfeiler Pinienzapfen (Zwischenpfeiler) und üppige Früchtekörbe (Haupttor) bekrönen. Das sich rückseitig an das Wohnhaus anschließende Gartenareal umlaufen dreiseitig Laubengänge, die in der Mittelachse der Anlage in einer über Freitreppen zugänglichen, durch kannelierte Säulen und kleine Kunststein-Sphingen inszenierten Pergola münden. In der an sich recht einfach gestalteten Anlage (apsidiale Rasenfläche mit umlaufendem, breit ausgelegtem Weg) wurde bereits ursprünglich stärker der Möblierung als der Bepflanzung Vorrang erteilt, die sich vornehmlich auf Koniferen beschränkte; so blieben neben aufgesockelten Vasen und einer Pyramide mit Kugelaufsatz auch Frauenbüsten und eine Exedra mit Rundtisch erhalten, die zusammen mit den Pergolen und der Einfriedungsmauer die Anlage zu einem einzigartigen Zeugnis der retrospektiv orientierten Gartenkunst des frühen 20. Jahrhunderts gestalten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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