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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Altstadt mit Freiheitsplatz
Gesamtanlage

Altstädter Markt (vollständig)

Am Freiheitsplatz 1/3, 5/7/7a/7b/9/11/11a/11b/13/15, 2, 6-14 (gerade Zahlen)

Am Goldschmiedehaus (vollständig)

Badergasse (vollständig)

Bangertstraße (vollständig)

Fahrstraße 11/13, 14ab

Freiheitsplatz (vollständig)

Graf-Philipp-Ludwig-Straße (vollständig)

Große Dechaneistraße (vollständig)

Heinrich-Bott-Straße (vollständig)

Im Schlosshof (vollständig)

Johanneskirchgasse (vollständig)

Johanneskirchplatz (vollständig)

Louise-Schröder-Straße (vollständig)

Marienkirchgasse (vollständig)

Marktstraße (vollständig)

Metzgergasse (vollständig)

Münzgasse (vollständig)

Nordstraße 8, 10, 12, 18, 20, 22, 28, 34 - 44, 54-64 (gerade Zahlen), 1-21 (ungerade Zahlen)

Ramsaystraße 21, 23

Schlendergasse (vollständig)

Schlossplatz (vollständig)

Schlossgarten

Steinstraße (vollständig)

Die Gesamtanlage Altstadt mit Schlossgarten spiegelt in etwa die Gestalt der Stadt Hanau des 13. und 14. Jahrhunderts, bezieht aber darüber hinaus die Fläche des unter Kurfürst Wilhelm II. um 1823 in seiner heutigen Größe angelegten Schlossgartens und diejenige des historischen Paradeplatzes mit ein; nicht einbezogen wurde der einst auf das Kinzigtor zuführende Straßenzug der erst im 15. Jahrhundert gegründeten Hospitalvorstadt (Hospitalstraße), den früher trauf- und giebelständige Bauten in dichter Folge auf schmal zugeschnittenen Parzellen begleiteten. Das heutige Straßenbild bestimmt hingegen das homogene Bild traufständiger, mehrgeschossiger Wohnbauten, deren Ausmaße den einstigen Parzellenzuschnitt ignorieren.

Beginnend am Freiheits- und historischen Paradeplatz verläuft die Grenze der Gesamtanlage entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der schmal parzellierten, 1603 gegründeten Judenvorstadt beidseitig der Nordstraße. Im weiteren Verlauf folgt sie der Grenze des Schlossgartens, deren Linie dem Lauf des Stadtbaches entspricht, bezieht die Randbebauung der Heinrich-Bott-Straße ein und folgt schließlich den Straßenzügen der Ramsay- und der Bangertstraße hinunter zur Westseite des Freiheitsplatzes.

Altstadt: Die kartierte Gesamtanlage spiegelt mit einigen Ausnahmen (Schlossgarten, Heinrich-Bott-Straße, Freiheitsplatz) sowohl die Grenzen als auch die innere Struktur der spätmittelalterlichen Stadt, da man die überkommenen Straßenzüge ungeachtet der Kriegszerstörungen 1945 (von 450 Häusern blieben lediglich sieben erhalten) als Grundgerüst dem Wiederaufbau zugrundelegte. So können die Metzger-, die Große Dechanei- und Steinstraße, die Marienkirchgasse und die Gasse Am Goldschmiedehaus als ein Rudiment des spätmittelalterlichen Straßennetzes gewertet werden, das sich darüber hinaus auch in der heutigen Führung der Bangert-, Ramsay- und der Nordstraße erhielt. Letztere drei Straßen verliefen ursprünglich vor den Toren der Stadtmauer des 14. Jahrhunderts und bildeten eine Art Vorstadtring aus, der erst durch den Bau einer weiteren vorgelagerten Befestigung (1528 bis ca. 1550) innerhalb der altstädtischen Stadtgrenzen zu liegen kam.

Der östliche Bereich der Gesamtanlage spiegelt hingegen modernisierende Eingriffe der Wiederaufbauzeit, da man sich hier über die überkommene Straßenführung und erhaltene Reste der Stadtmauer hinwegsetzte und anstelle der verwinkelten Gassen großzügige Siedlungshöfe mit begrünter Innenfläche und damit ein verstärkt orthogonales Straßensystem einführte, das dennoch mit den überkommenen Strukturen harmonisch zusammenwuchs; dabei wurde der Verlauf der historischen Judenvorstadt (vermutlich war Haus Nr. 26 das Judenbad) als Grenze der Wohnblöcke gewahrt.

Gemäß den nebeneinander bestehenden Strukturen des Mittelalters und der Zeit des Wiederaufbaus präsentiert sich die historische Bausubstanz innerhalb der Gesamtanlage überaus heterogen, obwohl die mengenmäßig überwiegenden, einheitlich durchgestalteten Fassaden der weitläufigen Siedlungshöfe der Fünfziger Jahre das Straßenbild dominieren. Eine zwischen zwei und fünf Geschossen schwankende Mehrgeschossigkeit, Traufständigkeit und glatt verstrichener Putzauftrag kennzeichnen ihre Bausubstanz, wobei sie sich einzig durch die enge Reihung von Dachgauben dem mittelalterlichen Erscheinungsbild der einst schmal parzellierten und oftmals mit giebelständigen Fachwerkbauten besetzten Straßenfluchten annähert. Dabei wurde eine Höhenabstufung von außen nach innen umgesetzt, so dass sich die Wohnbauten an der Nordstraße viergeschossig, an der Badergasse dreigeschossig und entlang der Graf-Philipp-Ludwig-Straße oder der Johanneskirchgasse überwiegend zweigeschossig präsentieren. Unter den Siedlungshöfen der Altstadt beanspruchen die zwei 1951 fertiggestellten, von der Baugesellschaft Hanau konzipierten und von den Architekten Cost, Clormann und Füller realisierten Wohnblöcke beidseitig der Badergasse im östlichen Altstadtgebiet das größte Terrain, abzulesen an zirka 200 Sozialwohnungen zwischen 23 und 55 Quadratmetern Größe (nördlicher Hof: Badergasse 2/4/6; Louise-Schröder Straße 2/4/6/8, Im Schlosshof 1/3 und Nordstraße 15/17/19/21; letztere 2001 abgebrochen - südlicher Hof: Badergasse 1/3/5; Nordstrasse 1-13, ungerade Zahlen). Dabei wurde nicht nur der Anspruch, lichte und ruhige Wohnungen zur Verfügung zu stellen und Grünhöfe als Ruhezone einzurichten erfüllt, sondern die raumgreifenden Bauprojekte dem Wunsch nach kleinstädtischer Idylle unterstellt: Hierzu zählt beispielsweise die Korrektur der nunmehr gerade und axial auf den Chor der Marienkirche zulaufenden und durch torhausartige Eckarkaden den Kirchhof inszenierenden Badergasse, deren Wohnhausbebauung (Badergasse 1-6) durch eine zurückhaltende Reliefgestaltung (Rautendekor) der Treppenhäuser zudem eine ästhetische Wertigkeit aufweist; die teilweise erhaltene Straßenbeleuchtung (ab 1949) bindet diese baulich hervorgehobene Gasse wiederum an die benachbarten Wohnblöcke an und verdeutlicht die konzeptionelle Einheit des Gesamtareals Altstadt.

Ähnlich verhält es sich bei den Siedlungsbauten östlich der Johanneskirche, insofern die Kopfbauten am Johanneskirchplatz (Johanneskirchplatz 2/4; Johanneskirchgasse 9/11/13) farbliche Betonungen und gestalterische Aufwertungen durch die Anbringung von Erkern und Balkonen erhielten. Damit wurde Massenbauweise qualitätvoll interpretiert und dem Johanniskirchplatz eine ansprechende, intime Randbebauung verliehen, wobei die Kombination von Fünfgeschossigkeit und Fußgängerdurchgang im Erdgeschoß des Wohnbaus Johanneskirchgasse 9-13 städtebaulich als Abgrenzung der Altstadt beziehungsweise im Sinne einer modernen Stadtmauer wirkt.

Im Bereich des Altstädter Marktes wurde dieses homogene Bild hingegen durch Vor- und Rücksprünge, einige giebelständige Bauten, Erker und Schlagläden aufgelockert und damit moderne Bausubstanz des Wiederaufbaus traditionell interpretiert (Altstädter Markt 1, 3/5 und Nr. 2a; Metzgerstraße 1). Als Ergebnis entstand ein intimer Platzraum als Kernbereich der Altstadt mit dem wiederaufgebauten Rathaus (Deutsches Goldschmiedehaus: Altstädter Markt) als inhaltliche Mitte, wobei die nach 1976 großflächig weitergeführte Pflasterung das nostalgisch-historisierende Ambiente zusätzlich verstärkte; am Platz befindet sich auch eines der frühesten Beispiele des Wiederaufbaus, das schon 1948 aus Trümmern und weitgehend in Selbsthilfe erstellte Wohnhaus Nr. 9 mit erdgeschossigem Ladenlokal. Südlich des Marktplatzes sind immer wieder Reihenhäuser des Wiederaufbaus in stereotyper Bauweise zu registrieren, zweigeschossige Massivbauten mit leicht über Straßenniveau erhöhten, hölzernen Haustüren und erschließenden Treppen (Am Goldschmiedehaus 3, Große Dechaneistraße 25/27/29, 34/36/38/40). Diese einfachen, pro Geschoss vermieteten Wohnungen gehören zur Phase des Wiederaufbaus um 1953 und finden sich auch noch vereinzelt in der Hanauer Neustadt.

Am nördlich gelegenen Schlossplatz steht hingegen erhaltene Bausubstanz des 18. Jahrhunderts (Marstall bzw. Stadthalle: Schlossplatz 3; Kanzlei: Schlossplatz 2) zwei markanten Bauten der Fünfziger Jahre gegenüber, der im konservativ-traditionalistischen Stil errichteten Schule am Schlossplatz und der im Stil der 1950er Jahre konzipierten Karl-Rehbein-Schule (Im Schlosshof 2). Mit der Sprengung des Friedrichbaus als ein Flügel des Stadtschlosses (1959) und dem nunmehr freien Übergang zum Schlossgarten dominiert heute die Weitläufigkeit den vorwiegend mit öffentlichen oder kommunalen Bauten besetzten Schlossplatz, dessen bauliche Mitte und Keimzelle, das mittelalterliche Wasserschloss, samt Archivturm und achteckigem Schlossturm schon 1828 dem Abbruch zum Opfer fiel. Vom Krieg und Nachkriegsaktivitäten verschont blieb jedoch der Wasserturm an der Heinrich-Bott-Straße (Nr. 1), deren breite Führung und großzügige Parzellen auf eine spätere Entstehung hinweist.

Schloßgarten (siehe auch "Elemente des historischen Schloßgartens"): Der erst um 1823 in seiner heutigen Größe angelegte Schlossgarten wurde nach dem Ankauf des Parks durch die Stadt um 1890 (Umgestaltung nach Fr. Schulz), in der Nachkriegszeit und erneut im Zuge der Maßnahmen zur Landesgartenschau 2002 in Teilbereichen neu gestaltet. Im heutigen Bestand des Schloßgartens erhielten sich Grundstrukturen aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (Form des Weihers, Grenzlinie des Parks, Rundplatz im Nordwesten), der Umgestaltung der Jahrhundertwende (Reduktion des Wegesystems auf wenige, noch heute bestehende Hauptwege) und der Nachkriegszeit (halbrunder, befestigter Sitzplatz am Weiher, Großteil der Anpflanzungen). Ebenfalls erhalten einige der bei der Neugestaltung der Jahrhundertwende angepflanzten Gehölze; nur noch eine zirka vierzig Meter hohe Pyramideneiche weist allerdings in die Zeit um 1830 zurück.

Stadtmauer: Nur an wenigen einsichtigen Stellen zeugen heute Mauerreste von der Stadtmauer von 1338 oder der massiven Abgrenzung des Judenghettos. Erhalten blieben beispielsweise Stadtmauerreste hinter dem Kinogebäude Am Freiheitsplatz 12/12a und entlang der Schlenkergasse, während von den halbrunden Schalentürmen einzig das Sockelgeschoss des Diebsturms überdauerte (vermittelnd zwischen den Wohnblocks Nordstraße 1-9 und Nordstraße 11/13). An die Abgrenzung des Judenghettos erinnert hingegen ein Mauerstück entlang des Fußweges zur Main-Kinzig-Halle (entlang der rückseitigen Grundstücksgrenze

der Parzellen Nordstraße 8, 10, 12, 18, 20, 22, 28, 34, 36, 38, 40).

Freiheitsplatz: Die 1597 gegründete Hanauer Neustadt wurde von der Altstadt ursprünglich von einem schildmauerartigen Wall (Aufbau von 1528 bis etwa 1550) mit vorgelagerten Rondellen und einem wasserführenden Graben getrennt; dort, wo das Zusammentreffen beider Hauptachsen einen Übergang ermöglichten, entstand schon früh ein rechteckiger Platz auf Neustädter Boden, den man nach der Schleifung des Walles (ab 1768) und der Verfüllung des Grabens (1779) zu einer stattlichen Fläche vergrößerte. Bis zur baulichen Vereinigung beider Stadtteile (Alt- und Neustadt) 1825 diente der westliche, mit Linden besetzte Teil als Esplanade, der östliche hingegen als Paradeplatz. 1945 mitsamt der anliegenden Bebauung weitgehend zerstört, wurde der Platz 1959/60 einer neuen Nutzung zugeführt und um die Flächen der 1953/54 als Ruinen gesprengten Großbauten des klassizistischen Stadttheaters (1768, F.L.Cancrin, mit halbrundem Saalanbau von 1777) und des aus Harreshausen stammenden Zeughauses (1782 auf dem Paradeplatz wieder aufgebaut, F.L.Cancrin) vergrößert. 1959 erfolgte die Einweihung des westlichen Teils als Großraumparkplatz, 1960 des Busbahnhofes im östlichen Bereich. Als bauliches Zeugnis der auf das Automobil und funktionierende Verkehrsanbindungen ausgerichteten Generation dokumentiert der Platz mitsamt seines langgestreckten Wartehäuschens unter einem dekorativen Grabendach (1954) die Umstrukturierung der einstigen Flaniermeile und Exerzierplatzes zu einem weitläufigen, kombinierten Wohn- und Geschäftsbereich und gleichermaßen Verkehrsknotenpunkt; heute sind allerdings infolge des zunehmenden Parkplatzbedarfes die einst die Stellfläche umlaufenden, durch Grünzonen gestalteten Gehwege ebenfalls teilweise als Parkplatzzone genutzt. So dokumentieren auch die den Platz rahmenden vielgeschossigen Wohnkomplexe mit Ladenzonen im Erdgeschoss den Trend, die moderne Stadt als merkantil-funktionalen und gleichermaßen als Wohnraum attraktiven Lebensraum zu gliedern und zu gestalten (Am Freiheitsplatz 1-3, Fahrstraße 14 a/b), wobei die Lage am Busbahnhof keinen Widerspruch bedeutete. Darüber hinaus fungiert der Platz wie in vergangenen Zeiten als Bindeglied zwischen der heute vornehmlich als Wohnstadt fungierenden Altstadt und der als Fußgänger- und Geschäftszone ausgebauten Neustadt.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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