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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Klein-Auheim
  • Mainzer Straße 35
Flur: 1
Flurstück: 108/2

Baujahr: 1909

Der insgesamt sechs Fensterachsen und eine Tordurchfahrt überspannende, zweigeschossige Rohziegelbau überrascht sowohl in der Wahl seiner Bauart, Größe und der Gestaltung der Baudetails und bezeugt so städtisches Bauen im bäuerlich-ländlich geprägten Klein-Auheim: Der Sockel wurde, wie allgemeinhin üblich, in Basalt ausgeführt, die profilierten Fenstergewände (Rundstabprofile) in Sandstein gearbeitet. Unmissverständlich weisen die stilisierten Brote über den Fenstern des Erdgeschosses darauf hin, dass man das Gebäude als Bäckerei errichtete. Dementsprechend nennen die Inschriften über dem Ladenfenster und auf dem Stutzstein des Torbogens "J.W. Ott" als Bauherrn und Baudatum sowie die Nutzung des städtisch anmutenden Ladengeschäfts als "Bäckerei".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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