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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Klein-Auheim
  • Obere Fasanerie
  • Untere Fasanerie
  • Hellenbach
  • Fasaneriestraße 106
  • Fasaneriestraße 104
  • Am Hellenbach
Sachgesamtheit Untere und Obere Fasanerie mit Jagdhaus und Stall
Flur: 4, 10, 11, 16
Flurstück: 12/2, 1, 10/1, 10/2, 10/3, 10/4, 11, 12, 13, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9/1, 488

Untere Fasanerie: Der Beginn der Klein-Auheimer Fasanerie datiert in das Jahr 1705, als der damals residierende Mainzer Erzbischof Lothar Franz von Schönborn ein Jagdhaus errichten und eine hölzerne Einfriedung um die Fasanerie am Hellenbach legen ließ. Erst nachdem das Jagdrevier durch Landtausch mit den Bauern auf vierzig Hektar vergrößert worden war, wurde die kräftige Mauer aus Steinheimer Basalt im Frondienst angelegt, die die Fasanerie noch heute fast vollständig umläuft. Diese heute noch als Untere Fasanerie bezeichnete Fläche lag jedoch in einem häufig von Überschwemmungen (siehe bogenförmige Durchlässe zum Ausgleich des Wasserdruckes) heimgesuchten Hochwassergebiet, so dass man sich schließlich 1746 zur Neuanlage einer höher gelegenen Fasanerie, der Oberen Fasanerie, entschloss. Ein Torbogen und weite Teile der heute deutlich abgeflachten Mauer dieser ersten Fasanerie (bis ca. 2 Meter Höhe erhalten) blieben jedoch als Rudimente bis heute bestehen. Die Untere Fasanerie ist heute bewaldet, in tiefer liegenden Bereichen auch sumpfig verschilft und locker mit Erlen und Pappeln bestanden; integriert liegen noch einige Kleingärten.

Erhalten blieb auch das zwischen Unterer und Oberer Fasanerie plazierte Jagdhaus des Jahres 1705, ein zweigeschossiger Putzbau unter Walmdach, der über seiner Osttür das Wappen des Lothar Franz von Schönborn zeigt (siehe Mainzer Rad); im Erdgeschoss lagen die Wohnräume für den Fasanenmeister und seine Gesellen, darüber erstreckt sich ein geschoßgroßer Saal für Festlichkeiten der Jagdgesellschaft. Unmittelbar angrenzend ein mit einer verputzten Bruchsteinmauer umhegter Wirtschaftshof mit anliegendem eingeschossigem Stall unter hohem Walmdach (stehender Stuhl); die vier Stallabgrenzungen hinter einem außenwandparallelen Gang erhalten.

Obere Fasanerie: Im Auftrag des damaligen Erzbischofs Karl Friedrich von Ostein wurde 1750 der Grundstein für die fast vier Kilometer lange Basaltsteinmauer gelegt, die noch heute als ein gewaltiges, auf einer diluvialen Terrasse gelegenes Polygon eine 107 Hektar große Wiesenfläche umläuft (1750-1752). Verbaut wurden damals auch Steine der Umfassungsmauer der Unteren Fasanerie, die man zu diesem Zweck bis auf Brusthöhe abbaute. Die überkommene Umfriedung zeigt in weiten Teilbereichen eine horizontale Baufuge auf etwa 1, 20 Meter Höhe, die kleinteiliges, durch schmale Ausgleichslagen charakterisiertes Mauerwerk aus Blasenbasalt von größerformatigem Mauerwerk trennt.

Vier Tore durchbrachen ursprünglich die Umfriedung, von denen das westliche zu unbekannter Zeit wieder geschlossen wurde. Die Inschriftenkartusche blieb jedoch wie auch beim Osttor erhalten (übersetzt: "Kurfürst Johann Friedrich Karl läßt in diesem Lustgarten das Vergnügen mit dem Nutzen verbinden").

Eine dritte heute in einem Torpfeiler verbaute Inschrift überliefert das Baudatum 1752 (durch Zusammenzählung der Großbuchstaben) und führt darüber hinaus aus, dass Oberjägermeister Schleifras zu dieser Zeit neue Anpflanzungen in der Fasanerie betreute (VI Vente nobILI De sChLelffras VenatIonIs praesIDe InnoVata hVIVs VIrentIs gaVDIa"); schriftliche Quellen berichten von Kirsch- und Pflaumenbaumalleen entlang der alten Schneisen, aber auch von Spalierobst, Quitten, Apfel-, Birn-, Aprikosen-, Pfirsichbäumen und Mirabellen. Zusätzlich wurden 30 Morgen Ackerland mit Korn, Hafer und Hirse bestellt.

Die sowohl flächenmäßig als auch in ihrem Gehölzbestand anspruchsvolle Fasanerie wies ursprünglich nur zwei zehn Meter breite Schneisen auf, die Haus- und die Kreuzschneise. Erstere führte direkt auf das Jagdhaus zu, während die Kreuzschneise die beiden Tore im Osten und Westen miteinander verband. Schon 1772 wurde die Fasanerie offensichtlich aus Kostengründen im Unterhalt aufgegeben. Nachdem sie 1803 an den Landgrafen von Hessen-Darmstadt übergegangen war, wurde sie bis etwa 1920 als Hofjagdrevier für Dam-, Reh- und Schwarzwild genutzt. Im heutigen Gehölzbestand dominieren Pinus silvestris; daneben einige Betula verrucosa und Aesculus hippocastanum.

Zeitlich zugehörig eine Querdurchfahrtscheune unter Krüppelwalmdach, abgezimmert um 1750. Konstruktives Fachwerk mit geschosshohen Schrägstreben und radial angeordneten Streben im Giebelfeld; liegender Stuhl.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
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