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Das Wohnhaus wurde aufgrund seiner für Klein-Auheim ungewöhnlichen Bauziergestaltung als Kulturdenkmal ausgewiesen, zumal es aufgrund seiner Lage unmittelbar an der Kreuzung Hermann-Löns-Straße/Karl-Arnold-Straße auch eine städtebauliche Wertigkeit als Point de vue genießt. Basaltsockel, Wände aus Rohziegel und farblich abgesetzte Lisenen (hier: gelbliche Ziegel) finden sich noch vielfach in Klein-Auheim, nicht aber die auf späthistoristische Gestaltungen zurückgehende Form der Fenstergewände (Ziegelformsteine mit Rundstabprofil), die steinmetzmäßig bearbeitete Natursteinrahmen imitieren. Die ebenfalls zitierten Faschen sind ein klares Zeichen für die Natursteinromantik dieser Zeit, die wiederum auf der fehlrekonstruierten Steinsichtigkeit mittelalterlicher Bauten basiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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