Brüder-Bauer-Straße 17
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Klein-Auheim
  • Brüder-Bauer-Straße 17
  • Am Flachsacker 4h
  • Am Flachsacker 4g
  • Am Flachsacker 4f
  • Am Flachsacker 4e
  • Am Flachsacker 4d
  • Am Flachsacker 4c
Bauer'sche Metallfabrik
Flur: 2
Flurstück: 309/6

Baujahr: 1920

Die Anfänge der Bauer''schen Metallfabrik liegen in Frankfurt, wo Ludwig Bauer seit 1911 eine Stanzerei betrieb; nach Ausbruch des Ersten Weltkrieges wurde die Fabrikation jedoch auf das elterliche Anwesen in Kleinauheim verlegt (1914) und damit die Grundlage für einen wirtschaftlichen Aufschwung Kleinauheims gelegt. Erste Produkte waren Löffel, Gabeln und einfache Stanzprodukte, bevor sich das von Ludwig und Josef Bauer entwickelte "Bauer-Fahrrad" zum Verkaufsschlager entwickelte. Es folgte ein intensiver Ausbau des Firmengeländes hinter dem überkommenen Fabrikbau an der Brüder-Bauer-Straße, von dem nach jüngst erfolgten Teilabbrüchen nur noch ein - wenn auch optisch beeindruckender - Teilbereich erhalten blieb. Nach der Liquidation der Fabrik 1968 befanden sich die Firmengebäude im Besitz der Rowenta.

Der erhaltene, als architektonischer Point de Vue wirkende Gebäudekomplex gliedert sich in einen zweigeschossigen Kopfbau unter Walmdach und einen rechtwinklig anschließenden, langgestreckten Flügel, der ursprünglich Hallen zur Fabrikation barg; beide Bereiche wurden in der jüngeren Vergangenheit rückseitig erneuert, während die durch rotfarbene Lisenen rhythmisierte, gelbtonige Klinkerfassade zur Straße ungestört erhalten blieb. Beide Bautrakte verbindet eine Tordurchfahrt, deren straßenseitiges Tor die Initialen des Firmengründers trägt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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