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Einziges in Kleinauheim erhaltenes Wohnstallhaus, das möglicherweise erst durch den Ausbau einer Quereinfahrtscheune entstand. Der Wohntrakt wurde zwischenzeitlich fast vollständig verputzt, so dass sich das historische Fachwerk ausschließlich im Oberstock des Wohntraktes zeigt: Schlichtes, nur durch geschosshohe Schrägstreben geprägtes, konstruktives Fachwerk belebt den Traufbereich des Wohntraktes.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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