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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Klein-Auheim
  • Hainstädter Straße 7
Flur: 1
Flurstück: 83/4

Das zweigeschossige Fachwerkwohnhaus (hofseitige Traufe im Erdgeschoss massiv) zeigt die regionaltypische Abzimmerung der Zeit um 1800, den einfachen Querriegel und geschosshohe Schrägstreben. Während die weitgehend bündige Abzimmerung des Wohnhauses für eine recht späte Erstellung plädiert - nur die Traufseite kragt über Deckenbalken leicht vor -, wirken die auf der Setzschwelle stehenden (einzapfenden) Bund- und Eckständer, aber auch die breiten Profilleisten auffallend altertümlich. Das Fachwerkwohnhaus gehört nach dem Brand 1887 zu den letzten, zumal derart überzeugend erhaltenen Fachwerkbauten Klein-Auheims, auch wenn es konstruktiv bereits einige Veränderungen hinnehmen musste.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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