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Mit dem zweigeschossigen Fachwerkwohnhaus und der benachbarten Quereinfahrtsscheune erhielt sich eine der wenigen, substanziell weitgehend ungestörten Hofreiten in Kleinauheim, die allerdings erst um 1905 ihr heutiges Gesicht erhielt. Damals wurde die Scheune in Ziegelbauweise errichtet, während das Wohnhaus wohl noch im 18.Jahrhundert entstand. Hierfür plädiert die bündige Abzimmerung des Giebelfelds und das Abzimmern der Eckständer auf der Setzschwelle, auch wenn der mächtige Querschnitt der Balken und die gebogenen, geschosshohen Schrägstreben durchaus altertümlich erscheinen. Als besonderes Zierdetail wirkt die etwa 40 Zentimeter breite, profilierte Zierleiste.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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