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Baujahr: 1899
Den zweigeschossigen Putzbau dominiert ein achsial gesetztes Zwerchhaus (seitlich mit Holzschindeln verkleidet), dessen Dreieckgiebel ebenso wie die umlaufenden Gurtgesimse oder die die Fenster überfangenden Profilleisten als charakteristische Details des Neuklassizismus anzusprechen ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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