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Überzeugender Beleg des Klein-Auheimer Rohziegelbaus, in dem um 1900 zahlreiche einfache Wohnhäuser entstanden. Wie allgemeinhin in Klein-Auheim zu beobachten, so wurde auch hier die Straßen- und Sichtseite mit zweifarbigen Verblendsteinen verkleidet (hier: gelber Klinker über hohem Basaltsockel, in rotfarbigen Ziegeln abgesetzte Friese). Bemerkenswert sind die ornamental profilierten Sandsteingewände und die flächig-ornamentale Gestaltung der Fassade durch geometrisch inspirierten Ziegeldekor. Das Wohnhaus wurde stellvertretend für eine Vielzahl gleichartiger Bauten als Kulturdenkmal erfasst.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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