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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Klein-Auheim
  • Schillerstraße 27
Flur: 2
Flurstück: 333/4

Auch dieses Wohnhaus dokumentiert den Klein-Auheimer Wohnhaustyp um 1900/1910 und entspricht in Größe und Ausrichtung dem benachbarten Wohnhaus Nr. 25: Das ebenfalls eingeschossige, aus Rohziegeln erstellte Wohnhaus unter Satteldach akzentuiert in bekannter Weise Lisenen und Steigfriese parallel zum Dachvorstand, die jedoch in für Hanau einzigartiger Weise in abwechselnd roten und weißen Verblendsteinen ausgeführt wurden. Der überzeugende Erhaltungszustand des Wohnhauses wird einzig durch die moderne Sockelverkleidung beeinträchtigt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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