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Gedenkkreuz zur Erinnerung an Gotthard Börner, einem bei Fällarbeiten 1864 getöteten Waldarbeiter. Von dem Unglück berichtet die vom Steinmetz Johannes Klug eingearbeitete Inschrift "GOTHART BÖRNER GEB. 4. SEPT. 1818 VERUNGLÜKTEHIR AM 12 JANR. 1864". Als Gedenkmal wurde damals ein Kreuz verwendet, daß ursprünglich kurz vor der Einmündung des Auheimer Baches in den Main stand und an einen Flößers erinnerte, der beim Überqueren des Baches im Hochwasser ertrank (vor 1700). Zur Neuverwendung wurde das Kreuz noch einmal frontseitig scharriert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |