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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Alte Langgasse 32
Hist. Gasthaus Goldener Engel mit Zollturm
Flur: 87
Flurstück: 871/408

Baujahr: 1738 (Bauinschrift Keller)

Das deutlich von der Langgasse zurückgelegene, traufständige Fachwerkgebäude unter Krüppelwalmdach wurde einem im Kellergewölbe vermauerten Schlußstein zufolge 1738 erbaut ("JAR 1738"). Rein konstruktives Fachwerk aus einfachem Riegel und paarweise angeordneten geschosshohen Schrägstreben, in dem die historische Fensteranordnung noch klar abzulesen ist. Als man im 19. Jahrhundert das Gebäude um ein Joch verlängerte, erhielt es wohl auch die gassenseitige Fassade aus Blasenbasalt vorgelegt. Das Innere des Gebäudes verändert, hier keine originale Substanz mehr erhalten.

Zur Hofstelle gehört ein eingeschossiges, durch hohe Schrägstreben ausgewiesenes Fachwerkgebäude unter Krüppelwalmdach, dessen zum Ehgraben gewandte Traufe man ebenfalls in Blasenbasalt ausführte.

Die Hoffläche umläuft eine mindestens zweiphasige Bruchsteinmauer, deren zirka 2,50 Meter hoch erhaltenes Mauerwerk einen älteren, durch Strebepfeiler verstärkten Teil zum Main und einen jüngeren zum Ort hin unterscheiden lässt. Der ältere Mauerabschnitt wird zeitlich mit dem eingebundenen mittelalterlichen Wachturm zu verbinden sein, den man 1807 um einige Meter abtrug, um das gewonnene Material zur Festigung des Leinpfades zu verwenden. 1862 wurde der Turmbau aufgefüllt und in den Wirtshausgarten des Gasthauses einbezogen. Die Lokalforschung vermutet, daß der Turm noch unter den Eppsteinern erbaut worden ist und als Zollhebestelle für das eppsteinische Steinheim fungierte.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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