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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Bernhardstraße 1
  • Bernhardstraße 3
Flur: 94
Flurstück: 153/2, 475/153

Bauzeit: um 1908/1910

Architekt: verm. August Bonifer

Das symmetrisch angelegte, eingeschossige Doppelhaus zeigt trotz seiner späten Bauzeit im Aufriss die zeittypische Gliederung eines bescheidenen Wohnhauses des späten 19. Jahrhunderts, das man seit etwa 1880/90 regelhaft eingeschossig-traufständig mit zweigeschossigem Risalit ausführte. Aufwendig präsentiert sich hingegen das Spiel mit rötlichen und gelblichen Verblendsteinen, mit denen man die Entlastungsbögen der mit Sandsteinrahmungen gefassten Fenster, Lisenen und Geschossleisten gestaltete. Die durch rote Klinker ausgearbeiteten Rundbögen im Abschluss der Risalite deuten Schwebegiebel an, die man um/vor 1900 bei anspruchsvolleren Bauten als durchbrochen gearbeitete Holzgiebel ausführte. Zu dem bescheidenen Doppelhaus gehören über dies zwei gegeneinandergesetzte Ziegelställe unter Pultdächern.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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