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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Hauptstraße 5C
Laden des Weinhändlers Botzum
Flur: 89
Flurstück: 733/125

Baujahr: 1906 (Bauinschrift; ebenf. "KB")

Architekt: W.Knieling

Das Gebäude gehört zu den wenigen Geschäftsbauten Großauheims, deren historische Nutzung über die ungestört erhaltene Straßenfassade noch deutlich abzulesen ist: Breite Segmentbögen weisen auf das Ladenlokal hin, dem sich zur linken ein Zimmer der Erdgeschosswohnung anschloss. Vollplastische Satyrköpfe auf den erhaltenen hölzernen Türflügeln der seitlichen Durchfahrt weisen unmissverständlich auf die Nutzung des Gebäudes als Weinhandelshaus Karl Botzums und vielleicht auch Verkaufslokal für die Bierbrauerei H.Botzum hin, die sich ab etwa 1905 am Ortsrand an der Bahnhofstraße befand. Auf die Nutzung des Vorderhauses verweist auch das als Flaschenlager genutzte Hofgebäude im Hinterhof. Architektonisch gehört der breite Volutengiebel zur Straße in seiner geschwungenen Form zu den wenigen erhaltenen Beispielen des modernen, von der Reformarchitektur angeregten Bauens und zeugte vermutlich schon damals von dem gesellschaftlichen Anspruch des Bierbrauers Botzum.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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