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Das zweigeschossige, mit Verblendsteinen verkleidete Doppelhaus dokumentiert den bereits vor 1900 einsetzenden Trend in Grossauheim, Wohnhäuser im städtischen Stil, d.h. als mehrgeschossige repräsentative Massivbauten zu errichten. Zum einen schuf man mit den großzügigen Mietwohnhäusern Wohnraum für die stetig zuströmenden Arbeiterfamilien, zum anderen schien dem wirtschaftlich florierenden Ort städtische Massivbauweise weitaus angemessener als ländlicher Fachwerkbau. In diesem Fall wurde die hohe Sockelzone aus grob bossierten Sandsteinquadern erstellt, ein Bearbeitungsdetail, das sich in den ebenfalls bossierten Stürzen der sandsteinernen Pfostenfenster wiederholt. Die als Sichtwert fungierenden Zwerchgiebel wurden als Dreieckgiebel ausgeführt und mit rundbogigen Pfostenfenstern zusätzlich betont.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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