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Die um 1885 realisierte Halbvilla zitiert als Vertreter des Neubarocks vornehmlich französische Vorbilder, wie an der steilen Ausbildung des Mansarddaches und der kantigen Haube zur Bekrönung des Mittelrisaltes deutlich abzulesen ist. Klassische Fassadengliederung durch einen markant hervortretenden, durch gefurchte Ecklisenen betonten Mittelrisalit und das Übereinander des im Fugenschnitt rustiziert ausgeführten Erdgeschosses und des glatt verputzten Oberstocks. Stiltypisch hingegen die hochrechteckigen Fenster in Ohrenrahmungen über Kassettierungen im Brüstungsbereich der Fenster, die überfangenden Gesimsleisten und der Segmentbogengiebel in der Beletage. Im Gegensatz zur repräsentativen Schaufassade zur Corniceliusstraße wurde die Gartenseite deutlich schlichter ausgeführt. Der obere Teil des Mansarddaches neuerdings in Abweichung zum historischen Zustand mit farblich angepassten Betonpfannen gedeckt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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