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Baujahr: 1896/97
Architekt: Jean Bernges
Zweigeschossige, aus zwei sogenannten Halbvillen symmetrisch aufgebaute Doppelvilla. Haus Nr. 15 fungierte zudem als repräsentatives Vorderhaus für die rückseitig anschließende Produktionsfläche, auf der um 1909/10 eine zweigeschossige Schleiferei entstand.
Das 1945 teilzerstörte Doppelhaus gestalten zwei mit Dreieckgiebeln besetzte Risalitvorsprünge und zwei jeweils übereck angeordnete Standerker mit schlanken, überhöhten Hauben, die diese Villa aus der umgebenden Mietwohnungsarchitektur herausheben (bemerkenswert der dekorative Knaggenkranz als Auflager der Haube). Die Dächer der Standerker wurden wie das überfangende Mansarddach in Anlehnung an die historischen Vorbilder neu, aber stilistisch angepasst errichtet und gemäß dem historischen Vorbild mit Schieferplatten gedeckt. Die Gewände der Rechteckfenster und Ecksteine der Risalite wurden hingegen aus gelblichem Sandstein und somit im farblichen Kontrast zu der in Ziegelbauweise (Fassade aus Verblendsteinen) gehaltenen Fassade gearbeitet. Der erhaltene eiserne Lanzettspitzenzaun rundet die überzeugende Gesamterscheinung der späthistoristischen Halbvillen ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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