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Die Heuselmühle von 1841, ein an der Straße nach Zell gelegener Einzelhof, bewahrt im hinteren Teil des Wohnhauses noch das Mühlwerk einschließlich des außen in einem ummauerten Geviert liegenden Wasserrads. Kulturdenkmal aufgrund der großen Seltenheit einer noch erhaltenen Mühlenanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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