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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Großauheim
  • Pfortenwingert 4
Museum Grossauheim
Flur: 86
Flurstück: 1018/300

Baujahr: 1906/07

Entwurf: verm. W.Becker (Signatur zahlr. Blätter)

Mit dem Bau des Elektrizitätswerkes (mit angeschlossener Badeanstalt) 1906 wurde für Grossauheim die Grundlage für die Umstellung der Straßenbeleuchtung von Petroleum auf Elektrizität gelegt; Ende 1907 wurden bereits knapp 3000 private und öffentliche Lampen gezählt.

Die zwei parallelen, breit gespannten Hallen des E-Werkes erstrecken sich hinter dem giebelständigen Bautrakt der Badeanstalt und sind durch ein Schmucktor mit der Aufschrift "Elektrizitätswerk" zugänglich. Die funktionalen, außen nur durch gliedernde Ziegelsteinbänder gestalteten Hallen belichten hohe, sprossenunterteilte Fensterbahnen, die bei Wahrung der dekorativen Form großzügigen Lichteinfall ermöglichten (Farbglas in weiß/grün). Die maschinelle und elektrische Ausstattung des E-Werkes erfolgte durch die Felten & Guilleaume-Lahmeyerwerke /Frankfurt, die Innen- und Außenarbeiten durch verschiedene ortsansässige und auswärtige Firmen unter der Leitung des Königlichen Baurates Becker.

Das über Steinkohle betriebene Werk besaß ursprünglich zwei MAN-Dampfmaschinen, deren Standort heute eine hier zu Schauzwecken aufgebaute Dampfkesselanlage samt Schwungrad vor einem der großen Thermenfenster nachzeichnet. Einzig die Wandverkleidung aus grün glasierten Ziegeln, der Bodenbelag und die Raumkonstruktion mit überspannenden Stahlsichelträgern blieb vom historischen Innenraum erhalten, die technische Ausstattung wurde komplett entfernt, als man bis 1983 ein Museum für Landwirtschaft, Handwerk und Industrie einrichtete.

Zur Gestaltung der Schauseite der Badeanstalt zum Pfortenwingert wählte man den an bürgerlichen Wohnhäusern entwickelten Heimatschutzstil, als dessen Hauptkennzeichen die pittoreske Baugestalt hervorzuheben ist, die sowohl von tiefgezogenen Giebelmansarddächern, traditionellen Stichbogenfenstern, Schopfwalmen und dekorativen Material- und Farbkontrasten getragen wird (hier: rustiziert gearbeiteter Sandstein, weiße Putzflächen). Erhalten blieben die Stichbogenfenster im erhöhten Erdgeschoss, während man die rechteckigen Fenster erst infolge der Nutzung als Polizeistation in den 1960er Jahren einbrach. Der heute ebenfalls zu Ausstellungszwecken genutzte Badetrakt ist im Querschnitt basilikal konzipiert, wobei die flacheren Seitenschiffen die Badewannen aufnahmen, wie die zahlreichen, sprossenunterteilten und mit Farbglas geschlossenen Belüftungsfenster verdeutlichen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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