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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Alfred-Delp-Straße 6
Flur: 47
Flurstück: 459/83

Baujahr: 1903

Architekt: Friedrich Rumpf

Dreigeschossiges Wohnhaus in Ziegelbauweise mit vorgelegter Fassade aus gelblichen Verblendern. Fassadenbetonung durch einen polygonalen, im oberen Abschluss als Freisitz gestalteter Erker. Ein bauchig gearbeitetes, floral verziertes Ziergitter sichert den Altan und setzt zusammen mit den als Einzel- und Pfostenfenster gearbeiteten Fenstern in rötlichen Sandsteingewänden und den stilisierten Sturzsteinen farbliche Akzente. Erhalten blieb das seitlich angrenzende Treppenhaus mitsamt der großformatigen Fenster, das die großzügig zugeschnittenen Etagenwohnungen seitlich erschloss: Ungewöhnlich für die Bauzeit ist die Ausstattung der 5-Zimmer-Wohnungen mit Wannenbädern und hofseitigen Balkonen. Irritierend präsentiert sich lediglich das historische Mansarddach, das man neuerdings mit einer Deckung aus Metallbahnen und modernen Dachgauben versah.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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