Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Bauzeit: 1906
Architekt: Wilhelm Kolbe junior
Wiederaufbau: 1945/46
Viergeschossiges, 1945 teilzerstörtes sowie umgehend wiederaufgebautes Dopppelmietwohnhaus mit jeweils drei Dreizimmerwohnungen pro Etage. Das in Ziegelbauweise errichtete Mietshaus zeigt trotz seiner Teilzerstörung eine ungewöhnliche, rustiziert gearbeitete Straßenfassade: Das Erdgeschoss wurde wie häufiger in Hanau nachzuweisen aus Basalt, die stichbogigen Türen und Fenster aus roten Ziegel gearbeitet. Der farbliche, durch die Materialauswahl erbrachte Kontrast prägt auch die drei Obergeschosse, deren rote Ziegelwandflächen Stich- und Rundbogenfenster in gelblich getönten Ziegelrahmen durchbrechen. Die profilierten Rundstabgewände und die bogige Fensterverdachung tragen hingegen zu Plastizität der Fassade bei. 1945 wurde eine steil aufragende Dachhaube (verm. Schiefer) des Wohnhauses Nr. 5 zerstört, die ursprünglich den leicht vorspringenden Risalit betonte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |