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Baujahr: 1898
Architekt: Johann Heinrich Hack
Die dreigeschossigen, baugleichen bzw. symmetrisch ausgerichteten Mietwohnhäuser wurden in zeittypischer Weise als Seitenrisalitbauten ausgeführt, wobei Dekor und Fassadengliederung die Formenvielfalt des Späthistorismus wiederspiegeln: In traditioneller Weise wurde hier zwischen einer rustizierten Sockelzone aus Blasenbasalt und dem glatt verputzten Aufgehenden unterschieden und die Seitenrisalite zwerchhausartig in das Satteldach zurückgebunden. Neuartig und offensichtlich von den Reformbestrebungen der Jahrhundertwende angeregt wurde jedoch der sparsame und vorwiegend dekorativen Vorstellungen folgende Einsatz der traditionellen Ecksteine, Sturzsteine und stilisierten Steine der Entlastungsbogen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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