Frankfurter Landstraße 32
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Frankfurter Landstraße 32
Flur: 4
Flurstück: 105/17

Baujahr: 1894

Architekt: J.Mittelsdorf

Umbau: Innenumbau des EG, Abriss des Wintergartens 1934

Die aus einem Kubus als architektonische Grundform entwickelte Villa unter Walmdach (neu) entspricht rein bautypologisch einem Wohnhaus mit akzentuierendem Seitenrisalit, ein Schema, nach dem gegen Ende des 19. Jahrhunderts sowohl Arbeiterwohnhäuser als auch Villen entstanden. Hier sind es vornehmlich die großzügigen Proportionen des Gebäudes, seine freistehende Lage und die Detailausführung der architektonischen Versatzstücke, die das Gebäude als repräsentative Villa betonen: So wurden die dekorativ auf der Fassade verteilten Eisenanker als Voluten, der Mittelpfosten der obergeschossigen Risalitfensters im Stil der Renaissance ausgeführt, während der mächtige, volutierte Glockengiebel mit Halbmuschelaufsatz stärker an barocke Vorbilder erinnert. Zum historischen Bestand gehören darüber hinaus die dem Walmdach aufsitzenden Zwerchhäuser aus Fachwerk unter Krüppelwalmen, deren Fenster hölzerne, in Form einer Volute gesägte Schleierbretter flankieren, die erhaltene Sandsteinpforte mit Ziergitter und der den Vorgarten abgrenzende Staketenzaun.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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