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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Frankfurter Landstraße 47
Flur: 5
Flurstück: 19/1

Baujahr: 1887

Unternehmer: Friedrich Kellermann & Friedrich Rumpf

An-/Umbauten: Risalit 1897, Stall 1895 (Arch.: Friedrich Rumpf), Einfriedung 1897,

Küchenanbau und Veranda 1901(Arch.: Friedrich Keunecke).

Das eingeschossige, mit roten Klinkern verblendete, 1887 erbaute Wohnhaus stand als Drempelgeschosswohnhaus bautypologisch zunächst bescheidenen Wohnhäusern nahe, die man bis etwa 1910 vornehmlich in Siedlungen (auch Arbeitersiedlungen) als Ein- oder Zweifamilienwohnhäuser errichtete. Das im Grundriss kreuzförmig aufgebaute Wohnhaus überfügte jedoch schon damals über einen Salon, Empfangsraum, Speisezimmer und ein weiteres Zimmer im Erdgeschoss sowie Schlafräume im Kniestock.

Als der Bürgermeister von Königstein im Taunus, Philipp Reinhardt, das Wohnhaus 1897 übernahm, wurde dem Speiseraum eine Veranda vorgelegt, die erdgeschossige Drillingsstaffel sowie stichbogige Kellerfenster eingebracht. Angesichts des gesteigerten Repräsentationsbedürfnisses entstanden kurz nacheinander das eingeschossige Stallgebäude (1895), die Vergrößerung des nunmehr stuckierten Speisezimmers (1897) und der Bau der erhaltenen, teilweise voll massiven Einfriedung aus gelben Klinkern (1897). Erhalten blieben auch die massiven Gartenpforten, während die Gitter der Tore und vereinzelte Abschnitte zwischen den massiven Einfriedungen als eiserne Staketenzäune gearbeitet waren.

Eine weitere Aufwertung erfuhr das Wohnhaus mit dem Verkauf an H.Christner, der zuvor in der Corniceliusstraße 10 residierte. Damals wurde ein Küchenanbau mit Treppenhaus und eine Veranda in modernem Eisen angefügt, deren Dach der Drempelwohnung als Freisitz diente. Bei allen Umbauten wurde die Gestaltung und Stilistik des Ursprungsgebäudes gewahrt, zumal man das Baumaterial des Kerngebäudes übernahm (Ziegel, Verblendsteine, Sandstein für Fenster, Zierdetails, Schiefer). So entstand eine vornehmlich bau- und hausgeschichtlich aussagekräftige Quelle, die die gezielte Umgestaltung eines einfachen Wohnhauses zur Villa dokumentiert, die fortan zugereisten Offizieren als Mietwohnung zur Verfügung gestanden haben soll; standesgemäß wurden daher auch die Decken stuckiert und beim Außenumbau nobilitierende Zitate (Veranden, Freitreppen etc.) von dem damals modernen Landhausstil rezipiert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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