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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Frankfurter Landstraße 5
Flur: 22
Flurstück: 3/20

Baujahr: 1927

Architekt: Büro Deines und Clormann

Wiederaufbau: 1947 (Arch.: Georg Clormann)

An-/Umbauten: Austockung des Eingangsrisalites 1952 (Arch.: Georg Clormann), überdeckter Sitzplatz im Garten 1959 (Arch.: Jupp Lücke).

Das repräsentative, dreigeschossige Wohnhaus ist ein später und seltener Vertreter expressionistischer Architekturströmungen in Hanau und besticht vor allem durch seine ausdrucksstarken, durch den Kontrast von Kunststein, Glattputz und Klinker farbig interpretierten Fassaden. Wichtigstes Gestaltungsdetail ist die Form des flachen Dreieckes, das sowohl als Sturzsteinform der Fenstergewände aus Kunststein, an Tür- und Fensterformen sowie als Ziergitter in Erscheinung tritt und sich letztlich auch in der als Negativ eingeprägten, effektvollen Diamantierung der tiefroten Klinker präsentiert. Das für die Familie Dr.A.Homburg konzipierte Wohnhaus gehört sicherlich zu den verspieltesten Entwürfen des ganz der Neuen Sachlichkeit verpflichteten Büros Deines und Clormann.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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