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Bauzeit: 1905
Architekt: Johann Heinrich Hack
Symmetrisch aufgebautes, späthistoristisches Doppelhaus, bestehend aus zwei dreigeschossigen Seitenrisalitgebäuden von zusammen vier Fensterachsen Breite. Einheitliche Fassadengestaltung durch einen durchlaufenden rustizierten Sockel aus Sandsteinquadern und einem glatt verputzten Oberstock, während die Ausführung der sandsteinernen Fenstergewände deutlich variiert: So wurden die Fenster im Erdgeschoss des Wohnhauses Nr. 59 stichbogig, diejenigen der Obergeschosse geradsturzig mit einem Würfelfries als Abschluss geschlossen, während das Nachbargebäude Nr. 61 gesamtheitlich geradsturzige Fenster mit gekehlten Fenstergewänden aufweist. Die mit geometrischen Mustern verzierten Sandsteinpforten stammen ebenfalls aus der Bauzeit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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