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Bauzeit: nach 1898/99
In stilistischer Angleichung an die angrenzenden Bauten als zweigeschossiges Wohnhaus mit Natursteinfassade, Mittelrisalit und bekrönendem Zwerchhaus erbaut. Allerdings entschied man sich beim Wohnhaus Nr. 3 für moderne, flächigere Formen als Fassadendekor wie beispielsweise Kreisscheiben zwischen Bogensegmenten anstelle des für dieses Wohnquartiers typischen, plastischen Muscheldekors, so dass als Bauzeit die Jahre nach 1898/99 anzusetzen sind. Trotz der rückseitigen Um- und Anbauten bleibt das Wohnhaus ein weitgehend unversehrter Beleg für die Miethausarchitektur der Jahrhundertwende und der allmählich erstarkenden Einflussnahme moderner Bauströmungen in Hanau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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