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Baujahr: 1892
Architekt: Friedrich Rumpf
Anbauten: Anbau eines gusseisernen Freisitzes und Einfriedung 1907
Zweigeschossiger Putzbau mit rustiziertem Erdgeschoss (Putzauftrag mit Fugenstrich) und großzügig bemessenem Dreieckgiebel des seitlichen Risalites, über den der Zugang zum Wohnhaus erfolgte. Trotz ihrer Teilzerstörung 1945 prägen die repräsentative Halbvilla prägen zeittypische, zumeist aus Buntsandstein gearbeitete Versatzstücke des Späthistorismus (polygonaler Erker, umlaufende Gurte, Eckquader, aus volutierten Konsolen gebildetes Traufgesims, Ohrengewände). Nach 1945 Wiederaufbau des schiefergedeckten Mansarddaches mit den stichbogigen Gauben in Ohrenrahmungen, wobei man sich eng am historischen Vorbild orientierte. Den überzeugenden Gesamteindruck des historistischen Wohnhauses gehobenen Anspruchs rundet der erhaltene Lanzettspitzenzaun zur Abgrenzung des Vorgartens ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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