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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Friedrichstraße 29
Flur: 38
Flurstück: 461/80

Baujahr: 1891 (Bauinschrift)

Architekt: Georg Wirth (verm.)

Wiederaufbau: um 1949

Zweigeschossige Halbvilla im Baustil der Neorenaissance. Zu diesem Formenrepertoire gehören neben dem Zwerchgiebel in Form eines stilisierten Volutengiebels die diamantierten Eckquader und bossierten Ziersteine sowie die mit Zahnschnitt versehenen Geschossgesimse, während der von schlichten Säulen abgefangene Sandsteinaltan eine moderne Zutat des Späthistorismus ist. Im Zuge des Wiederaufbaus nach der Teilzerstörung 1945 wurde ein schiefer- (unten) sowie pfannengedecktes (oben) Mansarddach gewählt, das sich deutlich an historischen Formen orientiert und insofern zum überzeugenden Gesamteindruck des Wohnhauses mit beiträgt. Die Sandsteinpforte und der eiserne, durch moderne Kreismotive betonte Lanzettspitzenzaun entstanden vermutlich ebenfalls um 1891.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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