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Großer Vierseithof, ehemaliges Doppelgehöft. Das ganzseitig verschindelte, zweigeschossige Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts, in Hanglage und zur Straße hin einstöckig, durch die beiden Haustüren über einem Treppenpodest noch als Doppelhaus erkennbar. Zwischen Wohnhaus und Scheune ein ehemaliger Metzgerladen in Fachwerk, mit hofseitiger Laube. Im rechten Winkel dazu die Fachwerkscheune des 18. Jahrhunderts, in deren nördlichem Teil ein alter Wölbekeller, der im rundbogigen Portalscheitel die Jahreszahl 1584 trägt. Wohnhaus, Scheune und Keller sind Kulturdenkmal aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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