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Um 1925 als Ziegelbau errichtete Garage, deren Straßenseite in seltener, dekorativer Weise als Schauseite durchgestaltet wurde: Diamantierungen, Kreuze und horizontale Betonungen kennzeichnen das kleine, funktionale Gebäude als ein Bauwerk des Expressionismus ebenso wie die aufwendig gestalteten, original erhaltenen Beschläge der hölzernen Garagentore.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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