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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gesamtanlage Gustav-Adolf-Straße
Gesamtanlage

Ameliastraße

13, 15

Gustav-Adolf-Straße

9-15, 15a, 17 (KD), 19-25

10-16, 18 (KD), 20, 22

Kurfürstenstraße

14, 16

37

Die um 1904/05 abgesteckte und um 1909/10 mit repräsentativen Mietwohnhäusern bebaute Gustav-Adolf-Straße bildete ursprünglich die Hauptachse eines Straßenkreuzes, das ein annähernd gleichseitiges, von vier Straßen gebildetes Quadrat umzog (heute: Teich-, Amelia-, Landgrafenstraße, Frankfurter Landstraße), das wiederum auf dem Verlauf des alten Teichweges basierte. Noch heute präsentiert sich diese am frühesten bebaute Straßenachse des Karrées als eine in sich geschlossene Wohnstraße städtischen Charakters, auch wenn ihre viergeschossige Randbebauung teilweise den Bombardierungen des Jahres 1945 zum Opfer fiel.

Damals wurde ein Großteil der Dächer mitsamt der Zwerchgiebel und Hauben als Abschluss der Erker und Risalite zerstört, während die reich gegliederten Fassaden häufiger unbeschädigt blieben (z.B. Nrn. 20 und 22, um 1911/12, W.Kolbe). Dabei differierte der Baustil der Mietwohnhäuser ursprünglich beträchtlich: Zeigten das Wohnhaus Nr. 22 und das Eckgebäude Nr. 13 („1909") den klassischen Kanon des geometrischen Jugendstils, so schlossen die bis zur Traufe mit schweren Natursteinplatten verkleideten Bauten Nr. 17-21 an historistische Bautraditionen an. Nur die weiß gestrichenen, eisernen Ziermotive der Balkone (Nrn. 19 und 21: Lorbeerkränze und -girlanden) und die kantigen, der Geometrie verpflichteten Formen der genieteten Vorgartenzäune (Nrn, 21 und 23) griffen hingegen eindeutige Anregungen der Reformarchitektur auf.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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