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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Gustav-Adolf-Straße 17
Flur: 67
Flurstück: 472/66

Baujahr: 1911 (Bauantrag)

Architekt: Johann Heinrich Hack

Das viergeschossige, bis zur Traufe mit Natursteinplatten verkleidete Mietwohnhaus gehört sowohl bezüglich seines Außenaufrisses als auch seiner Grundrissdisposition zu den anspruchsvollsten Wohnhäusern seiner Zeit in Hanau: So waren die jeweils zwei Wohnungen pro Geschoss mit straßenseitigem Wohnzimmer, Herrenzimmer und Salon, rückseitigem Schlafzimmer (mit Balkon), Küche und Baderaum überaus komfortabel konzipiert. Bemerkenswert sind auch die die großzügigen Kastenloggien vor dem Treppenhaus und den Wohnzimmern, zu deren Originalausstattung die eisernen Gitter mit den integrierten Blumenkastenhalterungen gehören - zuvor wurden Balkone gerne auf die Hofseite verschoben beziehungsweise auf nur einen repräsentativen Altan an der Straßenseite reduziert. Als ein weiteres modernes Detail sind die großzügig proportionierten Pfostenfenster anzuführen, in denen einige ältere, zweiflügelige Fenster mit sprossenunterteiltem Oberlicht erhalten blieben. Verschieferte Giebelmansarddachgauben runden zusammen mit der erhaltenen Pforte und dem Lanzettspitzenzaun den überzeugenden Gesamteindruck des bürgerlichen, weitgehend ungestört erhaltenen Mietwohnhauses ab.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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