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Baujahr: 1887 (Bauinschrift)
Die Villa zitiert den nach damaliger Auffassung definierten Stil der Deutschen Renaissance, der sich am deutlichsten im flächigen, den Seitenrisalit überfangenden Dreieckgiebel mit seitlichen Eckstaffeln und bekrönender Halbmuschel äußert. Bemerkenswert ist die unversehrt erhaltene, pittoreske Dachkonstruktion, eine Kombination eines verschieferten Satteldaches mit Abwalmungen sowie Zeltdächern und geschweiften Hauben mit Kugelaufsätzen als Bedachung der Gauben.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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