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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Rückertstraße 8
  • Rückertstraße 10
Flur: 68
Flurstück: 320/62, 62/9

Baujahr: 1897

Architekt: Friedrich Keunecke

Als Doppelhaus konzipiertes und vom gehobenen Mittelstand bewohntes Mietwohnhaus. Wie allgemeinhin bei Bauten dieses Typs üblich, wurden die seitlichen Risalite durch dekorative Zwerchhäuser, die Beletage wie auch die Risalite durch antikisierende Fensterverdachungen betont, die üppig dekorierte Straßenfassade mit Sandsteinen verblendet. Die Hoffassade blieb deutlich schlichter und wird nur durch einen Mittelrisalit unter einem Krüppelwalm betont. Der Teilzerstörung 1945 fielen neben dem Dach ein Teil der Innenwände und -decken, die straßenseitigen schmiedeeisernen Balkone und ein Zwerchhaus zum Opfer, Details, die den Zeugniswert des Mietshauses insgesamt nur geringfügig reduzieren; das Treppenhaus blieb hingegen mitsamt seiner Treppe aus Keilstufen erhalten, ebenso der die Fassade begrenzende Fries aus gelb und blau glasierten Ziegeln, für deren Anwendung sich nur sehr vereinzelte Belege in Hanau nachweisen lassen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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