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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Otto-Wels-Straße 6
  • Otto-Wels-Straße 8
Flur: 50
Flurstück: 63/7, 63/8

Baujahr: 1899 (Bauinschrift)

Architekt: Friedrich Keunecke

Dreigeschossiges, als Doppelhaus ausgeführtes Mietwohnhaus, dabei jede Haushälfte durch einen breiten Mittelrisalit mit einem bekrönenden Volutengiebel akzentuiert. Rustiziertes Erdgeschoss mit Toren in Hakensteinrahmungen, Obergeschosse mit eingearbeiteten Horizontalfugen. Anders als bei den angrenzenden Bauten und Entwürfen Friedrich Keuneckes wurde hier eine recht einheitliche Bausprache verwandt und ausschließlich mit der Stilistik der Neurenaissance gearbeitet. Als typisches Dekor der Wohnbauten an der Otto-Wels-Straße sind die breit gekehlten Fenstergewände aus Buntsandstein und die Muschelrosetten über den Fenstern des ersten Obergeschosses anzuführen, die fast jeden Bau dieses Quartiers kennzeichnen. Die von flachen Dreieckgiebeln überfangenen Gauben des verschieferten Mansarddaches teilweise erneuert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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