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Ebenerdig erschlossener Gewölbekeller im östlichen Teil eines Gasthauses. Rundbogiges Portal mit abgefasten Sandsteingewänden, im Scheitel eine unleserliche Jahreszahl (1560 oder 1660?); seitlich zwei Kellerfenster mit reliefgeschmückten Schiebesteinen aus der Bauzeit des Kellers.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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