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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Nordstraße 9
  • Nordstraße 7
  • Nordstraße 5
  • Nordstraße 3
  • Nordstraße 1
Stadtmauerabschnitt mit Diebesturm und Gedenkstätte
Flur: 27
Flurstück: 482

Baujahr: 1338Rest der bis 1949 an dieser Stelle mehrere Meter hoch erhaltenen, aus städtebaulichen Gründen gesprengten Stadtmauer mit angefügten Rundturm, die 1338 urkundlich erstmals Erwähnung fand. Ausführung des Diebsturms als ein zur Altstadt hin offener beziehungsweise leicht gebauter Schalenturm mit zirka eineinhalb Meter starken Wänden aus Basalt und ursprünglich zirka acht Metern Höhe. Als Rudiment der baulichen Abgrenzung des Judenghettos an der Nordstraße von der Altstadt 1964 durch die Aufstellung eines Erinnerungsmales (Findling) zur Gedenkstätte umgewidmet; der Gedenkstein erinnert an den Verlust der jüdischen Synagoge, die sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite erhob ("Rahel weint um ihre Kinder/ und will sich nicht trösten lassen/ - Jeremia -").


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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