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Bauzeit: 1928
Architekten: Deines & Clormann/Hanau
Auch dieses dem Neuen Bauen verpflichtete Wohnhaus dokumentiert die unkonventionelle Gestaltung mittels höhengestaffelter Kuben und die Horizontale betonender Balkone. Die zu Drillingsstaffeln zusammengefassten Fenster wurden in zeittypischer Weise an die Gebäudeecke verschoben und durch eine farblich abgesetzte Felderung betont - ansonsten dominiert der Verzicht auf dekorative, repräsentative Details. Im Innern stand hingegen mit zwei Zimmern, Bad und zwei Veranden im Erdgeschoss sowie drei Zimmern und Bad im Obergeschoss ein großzügiges Raumangebot zur Verfügung; das Mezzanin wurde in traditioneller Weise als Mansarde genutzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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