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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • Gustav-Hoch-Straße 25
Flur: 4
Flurstück: 246/24

Baujahr: um 1909

Das freistehende, eingeschossige Einfamilienhaus unter Giebelmansarddach (Biberschwanzeindeckung) ist ein typischer Vertreter der Reformarchitektur als ein Oberbegriff für verschiedene, sich um/nach 1900 etablierende Bautrends und Bewegungen. Ihnen allen war die Suche nach einer neuen, modernen Bausprache zu eigen, häufig auch die Abkehr von den großstädtischen, "ungesunden" Verhältnissen und die Hinwendung zu einem kleinstädtischen, positiv bewerteten Lebensideal. Das ländlich anmutende und zugleich dekorative Giebelmansarddach veranschaulicht diesen Trend ebenso wie die Eingeschossigkeit, die hölzernen Schlagläden oder die freie Stellung des Wohnhauses beziehungsweise seine Ausstattung mit einem Gartengrundstück. Mit der Reduktion des Fassadendekors und der großzügigen Durchfensterung aller Außenwände des Wohnhauses wurde zudem einer der wichtigsten Forderungen der Reformbewegung Rechnung getragen, die nicht nur den überladenen Dekor des Historismus anmahnte, sondern zugleich ein Mehr an Licht und Luft einforderte: Breit angelegte Fensterstaffeln und ein korbbogiges Thermenfenster durchbrechen die Giebelwand zum Vorgarten, ein offener Freisitz als Abschluss des polygonalen Erkers sicherte zusammen mit einer loggienartig in den Baukörper einbezogenen Veranda an der Gartenseite den Aufenthalt im Freien.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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