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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Heinrich-Bott-Straße 11
Flur: 25
Flurstück: 330

Baujahr: um/vor 1897 (Entwässerungsplan)

Architekt: Friedrich Keunecke

Wiederaufbau: ab 1946/47

Herrschaftliche Villa im Stil der Neorenaissance, ausgeführt in schweren Formen wie beispielsweise stilisiert-bossierten und diamantierten Quadern oder Fugenschnitt im Erdgeschoss. Weite Teile der aufwendig gestalteten Villa wie Dach, Außenwände, Treppenhaus, Innenwände, Fenster und Türen wurden 1945 teilzerstört beziehungsweise in Mitleidenschaft gezogen, jedoch schon 1946/47 wieder aufgebaut. Als eindeutige Anleihe aus dem Formenspektrum der Renaissance gibt sich das Übereinander von Rundbogenfenstern im Erdgeschoss und optisch leichter wirkenden Rechteckfenstern im Obergeschoss zu erkennen. Aufwertung des zweigeschossigen Massivbaus zur Heinrich-Bott-Straße durch die Übereinanderschaltung eines Altans, Balkons und Zwerchgiebels und durch einen Eckerker zur Eugen-Kaiser-Straße, der ursprünglich eine polygonale Haube besaß, wie sie für späthistoristische Bauten typisch ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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