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Baujahr: 1898 (Baugenehmigung)
Architekt: Friedrich Keunecke
Die als Natursteinfassade gearbeitete Straßenseite des zweigeschossigen, als Doppelhaus ausgeführten Wohnhauses akzentuieren durch Eckquader gefasste Mittelrisalite und überfangende, barockisierende Zwerchhäuser. Als typisches Dekor dieses Wohnquartiers sind die breit gekehlten Fenstergewände aus Buntsandstein und die plastisch ausgearbeiteten Halbmuscheln über den Fenstern der Risalite anzuführen. Die mit zwei Risaliten oder Flügeln in den Hofraum vorspringende Gartenseite wurde hingegen deutlich schlichter ausgeführt; laut Bauplan lagen hier die Küchen oder Putz- und Dienerzimmer, aber auch die zu jeder Wohnung gehörenden Balkone. Schmale, von Dreieckgiebeln aus Buntsandstein überfangene Dachgauben runden zusammen mit dem verschieferten Mansarddach das überzeugende Erscheinungsbild dieses zeittypischen Wohnhauses der Jahrhundertwende ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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