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Halbvilla aus der Zeit bald nach 1900. Während die anschließende Haushälfte 1945 teilzerstört wurde (laut Bauakte ist Haus Nr. 3 ausgebrannt), zeigt Haus Nr. 5 noch die ungestörte Fassade eines bürgerlichen Einfamilienhauses gehobenen Anspruchs: Zeittypisch ist die Vorlage eines Mittelrisalites (diamantierte Ecksteine), dessen Satteldach mit Krüppelwalm in das Hauptdach rückbindet (Biberschwanzeindeckung). Wie die Wiederaufbaupläne des Nachbargebäudes belegen, bekrönten damals eine kugelverzierte Zierspitze den Risalitvorsprung als auch die zwei, heute modernisierten Gauben; erhalten blieb indes das halbrund geführte Freigespärre als dekorative Rahmung des halbrunden Risalitfensters. Wie für Wohnbauten dieser Zeit typisch, wurde nur die Straßenfassade durchgestaltet und - wie auch in diesem Fall - durch eine sandsteinerne Pforte und einen Lanzettspitzenzaun betont (Balkonanbau von 1952).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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