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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
  • Julius-Leber-Straße 10
Flur: 48
Flurstück: 606/39

Baujahr: 1907 (Bauinschrift)

Architekt: Jean Bernges

Dreigeschossiges Wohngebäude in Eckstellung zwischen der Julius-Leber-Straße und der Bulaustraße, zu beiden Straßenzügen durch jeweils einen Risalit akzentuiert. Die überfangenden Zwerchgiebel als Volutengiebel beziehungsweise im zeittypischen, weit gespreizten Zierfachwerk gestaltet. Ausgestaltung zum Sichtwert durch die Vorlage eines übereck platzierten, verschieferten Standerkers mit geschweifter Haube und spitz zulaufendem Turmaufsatz. Rein formal steht das Gebäude zwischen dem traditionellen Formengut des Späthistorismus (rustizierende Sandsteinquader im Erdgeschoss, Fachwerk, Turmbauten etc.) und der Motivik des damals aktuellen Jugendstils, in dessen sowohl sachlich-geometrischen als auch floralen Formen (Sonnenblumenrelief) das Sandsteinportal und die schlichten Balkone entstanden; es ist insofern ein anschaulicher und weitgehend ungestörter Beleg für die weiterhin vorwiegend traditionell ausgerichtete Architektur des frühen 20. Jahrhunderts in Hanau, die die neuen Architekturströmungen nur verhalten aufgriff. Erhalten blieb überdies das schiefergedeckte Mansarddach.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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