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Zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite, um 1780/1800 datierbar; dreizoniger Aufbau in einfachem, konstruktivem Fachwerk, im Süden und Westen holzverschindelt. Stehender Dachstuhl mit steiler Neigung und Biberschwanzziegeldeckung. Im Westteil des Hauses gewölbter Keller mit der Jahreszahl 1683 im Bogen des Sandsteinportals. Intakte Hofanlage mit Scheune (1807).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |