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Baujahr: 1939
Fünfzehnachsiges Gebäude mit Betonung der Mitteltravée durch einen von quadratischen Stützen abgefangenen Altan sowie eine sechsstufige Freitreppe unter Walmdach. In Anlehnung an die historischen Bauten entlang des Schlossvorplatzes steinsichtig belassen und mit sandsteinernen Fenstergewänden (geschrägte Gewände) versehen. Rückseitiger Gefängnistrakt an der Stelle des Fruchtboden des alten Fronhofes hofseitig durch Pfostenfenster im Keller- und erhöhten Erdgeschoss sowie eine schulterbogige Zugangstür geöffnet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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