An der Pumpstation 9
An der Pumpstation 9
An der Pumpstation 9
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Main-Kinzig-Kreis
Hanau
Kesselstadt
  • An der Pumpstation 9
  • An der Pumpstation 9a
Alte Pumpstation
Flur: 6
Flurstück: 2/21

Baujahr: 1909/10

Architekten: verm. J.C.Jäger und Friedrich Rumpf (geführt im Werksverzeichnis)

Die um 1990 aus dem Betrieb genommene Pumpstation ist Bestandteil der zwischen 1890 und 1912 verlegten städtischen Abwasserkanalisation und diente ausschließlich zur Aufbereitung der städtischen Abwässer und Verladung des Klärschlamms. Als Bau des frühen 20. Jahrhunderts zeigt sie im Außenaufriss von der Reformarchitektur inspirierte Bauformen wie tief heruntergezogene, verschieferte Satteldächer, aber auch scharf schattende, von der Moderne inspirierte Lisenen, Blendfelder oder Fensterstaffeln.

Die Pumpstation gliedert sich im wesentlichen in zwei Bereiche: Ein etwa acht Meter hoher, tonnengewölbter sowie spärlich belichteter Raum diente als Sandfang und Klärauffangbecken; von hier aus wurde der Klärschlamm (vermutlich über Schütten) zur benachbarten Unterfahrt zum Abtransport verbracht. In der benachbarten, über hohe Thermenfenster belichteten Maschinenhalle befand sich bis zur Außerbetriebnahme die gesamte technische Ausstattung mit Elektromotoren und den über Flachriemen betriebenen Pumpen; nach ihren Abbau blieben neben einem Kran (J.S.Fries/Frankfurt) lediglich verschiedene Abgänge und Stellagen erhalten. Ein aus der Nachkriegszeit stammendes Wandbild mit der schematischen Darstellung der Hanauer Abwasseraufbereitung, durch Relingbrüstungen abgeschrankte Hochgänge sowie ockerfarbene Verblendsteine ("Gailsche Dampfziegelei & Tonwaarenfabrik Giessen: Ausführung: Kalkwerke Hanau") ergänzen die historische Ausstattung des Industriedenkmals.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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